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FÜR BERUFSFEUERWEHRLEUTE

Gleicher Beruf, gleiche Schicht.Und trotzdem zwei verschiedene Systeme.

Ob für dich Heilfürsorge oder Beihilfe gilt, hängt von deinem Bundesland und deinem Dienstherrn ab. Spätestens mit dem Ende des aktiven Dienstes ändert sich das System – für alle. Wir gehen durch, was das für dich bedeutet.

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Feuerwehrbeamtin während einer ruhigen Schicht in der Fahrzeughalle
DEINE LAUFBAHN

Vier Phasen. Vier unterschiedliche Ausgangslagen.

Diese Übersicht zeigt, wo du gerade stehst und was sich mit deinem Status verändert. Was dabei für dich gilt, hängt auch davon ab, wer dein Dienstherr ist.

Vor der Einstellungnoch kein Beamtenverhältnis

Einordnungvor dem Berufseinstieg

Was sich ändertnoch kein Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe, noch keine Beamtenversorgung

VorbereitungsdienstBeamter auf Widerruf

EinordnungDauer je nach Laufbahn und Dienstherr unterschiedlich

Was sich ändertdie Krankenversorgung durch den Dienstherrn beginnt – welches System, hängt vom Dienstherrn ab

ProbezeitBeamter auf Probe

Einordnungschließt sich an die bestandene Laufbahnprüfung an

Was sich ändertversorgungsrechtliche Dienstzeit läuft; bei manchen Dienstherren wechselt hier das Krankenversorgungssystem

LebenszeitBeamter auf Lebenszeit

Einordnungdauerhaft bis zur besonderen Altersgrenze

Was sich ändertVersorgungsansprüche bauen sich auf; die Altersgrenze liegt unter der allgemeinen Regelaltersgrenze

DER SYSTEMWECHSEL

Im Feuerwehrdienst gelten für dichandere Regeln als für Angestellte.

Drei Dinge funktionieren grundlegend anders. Die folgenden Abschnitte gehen bei jedem dieser Punkte in die Tiefe.

01

Deine Krankenversorgung

Ob Heilfürsorge oder Beihilfe gilt, hängt von deinem Dienstherrn ab.

02

Deine Dienstfähigkeit

Maßgeblich ist die beamtenrechtliche Beurteilung, nicht die allgemeine Berufsunfähigkeit.

03

Deine Versorgung

Sie hängt von Status, Dienstzeit und Ursache ab.

KRANKENVERSORGUNG

Welches System für dich gilt — und wie lange.

Als Feuerwehrbeamter bist du nicht über einen Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse abgesichert. Stattdessen gilt entweder Heilfürsorge oder Beihilfe. Welches System das ist, entscheidet dein Dienstherr – und spätestens mit dem Ende des aktiven Dienstes wechselt es.

AKTIVER DIENSTNACH DEM AKTIVEN DIENST
Heilfürsorge

Dein Dienstherr trägt die notwendigen Behandlungskosten als Sachleistung.

oder
Beihilfe

Dein Dienstherr übernimmt einen Anteil deiner beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest sicherst du selbst ab.

hängt von deinem Bundesland und deinem Dienstherrn ab
Beihilfe und eigene Absicherung

Nach dem aktiven Dienst gilt für alle dasselbe: Beihilfe, und die verbleibenden Kosten sicherst du privat ab.

Dieser Wechsel kommt in jedem Fall.

Vereinfachte Darstellung der Systematik. Bei der Berufsfeuerwehr ist der Dienstherr häufig die Stadt oder Gemeinde – deshalb kann sich die Regelung auch innerhalb eines Bundeslandes unterscheiden.

URSACHEN

Was führt überhaupt zu einer Dienstunfähigkeit?

Die medizinischen Ursachen einer längerfristigen Dienst- oder Berufsunfähigkeit hängen weder vom Beruf noch vom Beamtenstatus ab. Diese Verteilung gilt für dich genauso wie für alle anderen.

  • Nervenkrankheiten (inkl. psychische Erkrankungen)34,5%
  • Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates20,1%
  • Krebs und andere bösartige Geschwüre17,35%
  • Sonstige Erkrankungen13,45%
  • Unfälle7,6%
  • Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems7%

Die Ursache ist das eine. Entscheidend ist, wie dein Dienstherr die Folgen beurteilt.

Quelle: MORGEN & MORGEN (allgemeine Statistik, nicht Beamten-spezifisch)

BEAMTENRECHTLICHE FOLGEN

Zwischen vollem Dienst und Ruhestand liegt eine dritte Möglichkeit.

Viele denken bei Dienstunfähigkeit an den vollständigen Ruhestand. In der Praxis ist ein anderer Fall häufiger – und über die Einstufung entscheidet dein Dienstherr, nicht eine Versicherung.

Umfang, in dem du deinen Dienst ausüben kannst
Voll dienstfähig

Du erfüllst deine Dienstpflichten im vollen Umfang.

Begrenzt dienstfähig

Kannst du die Dienstpflichten noch zu mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen, wird in der Regel von der Versetzung in den Ruhestand abgesehen. Stattdessen wird die Arbeitszeit herabgesetzt – die Bezüge verändern sich entsprechend.

Dienstunfähig

Erst wenn auch das nicht mehr möglich ist, kommt der Ruhestand in Betracht. Vorrangig wird geprüft, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist.

Je nach Dienstherr kann ein eigener Maßstab gelten

Einzelne Länder haben für den Einsatzdienst der Feuerwehr eine eigene Regelung: Dort kommt es darauf an, ob du den besonderen gesundheitlichen Anforderungen dieses Dienstes noch genügst. Wer ihnen nicht mehr genügt, ist damit nicht automatisch allgemein dienstunfähig – geprüft wird dann, ob eine andere Verwendung in Betracht kommt. Ob und wie das bei deinem Dienstherrn geregelt ist, gehört zu den Punkten, die sich nur im Einzelfall klären lassen.

Dienstunfähigkeit verstehen →
VERSORGUNG

Deine Versorgung wächst mit deiner Dienstzeit.

Am Anfang deiner Laufbahn können Leistungen aus anderen Systemen kommen als später. Das ist kein Versäumnis, sondern Teil der Systematik – man sollte nur wissen, welcher Fall wann greift.

VorbereitungsdienstBeamter auf Widerruf
ProbezeitBeamter auf Probe
Versorgungsrechtliche Wartezeitfünf Jahre Dienstzeit
Weitere Dienstzeitbis zur besonderen Altersgrenze

Bevor die Wartezeit erfüllt ist

Scheidest du vorher aus gesundheitlichen Gründen aus, greift in der Regel noch nicht die Beamtenversorgung. Stattdessen kann eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung relevant werden.

Wenn die Wartezeit erfüllt ist

Nach erfüllter Wartezeit können Ansprüche aus der Beamtenversorgung bestehen. Ihre Höhe entwickelt sich mit deinen anrechenbaren Dienstjahren.

Die Ausnahme: der Dienstunfall

Bei einem Dienstunfall gilt die Wartezeit als erfüllt. Die Ursache entscheidet also mit darüber, welches System greift – nicht allein die Dauer deiner Dienstzeit.

Deine Altersgrenze liegt früher

Für den Einsatzdienst der Feuerwehr gilt eine besondere Altersgrenze unter der allgemeinen Regelaltersgrenze. Wo genau sie liegt, hängt von deinem Bundesland und deiner Verwendung ab. Für die Planung heißt das vor allem eines: Der Ruhestand beginnt früher – und galt im aktiven Dienst Heilfürsorge, beginnt damit auch der Wechsel in die Beihilfe.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur, ob du abgesichert bist – sondern aus welchem System und in welcher Situation Leistungen entstehen.

Welche dieser Regeln für dich gerade relevant sind, hängt vor allem davon ab, wo du in deiner Laufbahn stehst.

Für meine Phase einordnen ↓

Vereinfachte Darstellung der Systematik. Status, Ursache und die Regelungen deines Dienstherrn können im Einzelfall abweichen.

DEINE SITUATION

Was ist für dich jetzt relevant?

Wähle die Phase, in der du gerade stehst.

Vorbereitungsdienst
  1. 01Klären, welches System für dich giltHeilfürsorge oder Beihilfe hängt von deinem Dienstherrn ab – Länder und Kommunen regeln das unterschiedlich. Davon hängt ab, was du zusätzlich brauchst und was nicht.
  2. 02Anwartschaft prüfen, falls Heilfürsorge giltSie kann dafür sorgen, dass dein heutiger Gesundheitszustand für den Zeitpunkt berücksichtigt wird, an dem die Heilfürsorge endet. Gilt bei dir von Anfang an Beihilfe, stellt sich stattdessen die Frage nach der passenden Restkostenabsicherung.
  3. 03Verstehen, wie Dienstfähigkeit beurteilt wirdMaßgeblich ist die beamtenrechtliche Beurteilung deines Dienstherrn – in einzelnen Ländern mit eigenem Maßstab für den Einsatzdienst. Eine Absicherung sollte dazu passen.
Probezeit
  1. 01Prüfen, ob sich dein System geändert hatBei manchen Dienstherren endet die Heilfürsorge mit dem Vorbereitungsdienst. Dann gilt ab jetzt Beihilfe.
  2. 02Bestehende Absicherung an den Status anpassenVerträge, die im Vorbereitungsdienst geschlossen wurden, passen nicht automatisch zur neuen Situation.
  3. 03Versorgungsrechtliche Dienstzeit läuftIn dieser Phase entwickelt sich deine Versorgung weiter. Entscheidend ist, ab wann und unter welchen Voraussetzungen Ansprüche aus der Beamtenversorgung entstehen.
Lebenszeit
  1. 01Absicherung regelmäßig prüfenBesonders die Bedingungen zur Dienstunfähigkeit lohnen einen zweiten Blick, wenn sich Verwendung, Dienstherr oder Lebenssituation verändert haben.
  2. 02Angehörige einbeziehenEin Heilfürsorgeanspruch gilt nur für dich. Partner und Kinder werden über ein anderes System abgesichert – ihr Anspruch hängt an eigenen Voraussetzungen.
  3. 03Versorgung langfristig einordnenAuch mit Blick auf die besondere Altersgrenze im Einsatzdienst – sie liegt unter der allgemeinen Regelaltersgrenze.
Vor dem Ruhestand
  1. 01Den Systemwechsel vorbereitenGalt im aktiven Dienst Heilfürsorge, endet sie mit dem Ruhestand. Danach gilt Beihilfe mit eigener Restkostenabsicherung.
  2. 02Restkostenabsicherung klärenOhne Anwartschaft entscheidet der dann aktuelle Gesundheitszustand über deine Konditionen.
  3. 03Zeitpunkt und Versorgung einordnenWann der Ruhestand beginnt und was dann zur Verfügung steht, lässt sich vorher durchrechnen.

Welche dieser Punkte gelten für deine Situation?

Im Beamten-Check ordnen wir deinen aktuellen Status ein und schauen, welche Themen für dich jetzt tatsächlich relevant sind.

Beamten-Check starten →
Marc Ullrich, dein Ansprechpartner für Beamtenabsicherung
Marc Ullrich · Münster

Wir schauen nicht zuerst auf Tarife. Wir schauen zuerst darauf, wo du stehst und was für dich überhaupt relevant ist.

DEIN NÄCHSTER SCHRITT

Du weißt jetzt, wovon es abhängt.Bleibt die Frage, was davon auf dich zutrifft.

Im Beamten-Check ordnen wir deine persönliche Situation ein und schauen gemeinsam, welche Themen für dich jetzt tatsächlich relevant sind.

Darauf schauen wir gemeinsam
  • 01Deine Situation einordnenStatus, Laufbahn und Ausgangslage
  • 02Die relevanten Themen sortierenHeilfürsorge oder Beihilfe, Dienstfähigkeit und Versorgung
  • 03Bestehendes einbeziehenvorhandene Verträge und Entscheidungen
  • 04Nächste Schritte festlegenwas jetzt dran ist und was warten kann
Beamten-Check starten →Persönlich · digital
NOCH FRAGEN?

Was Feuerwehrbeamte uns danach noch fragen.

Die Grundlagen stehen oben auf dieser Seite. Hier geht es um die Fragen, die danach übrig bleiben.

Gilt bei der Berufsfeuerwehr Heilfürsorge oder Beihilfe?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Länder und Kommunen regeln das unterschiedlich – deshalb kann es sich auch zwischen zwei Städten im selben Bundesland unterscheiden, und bei manchen Dienstherren wechselt das System mit der Laufbahnphase. Der erste Schritt ist immer, das für deinen Dienstherrn zu klären. Alles Weitere baut darauf auf.

Brauche ich eine Anwartschaft, obwohl ich Heilfürsorge habe?

Gerade dann ist sie ein Thema. Die Heilfürsorge endet mit dem aktiven Dienst – und danach brauchst du eine private Absicherung der Restkosten. Ohne Anwartschaft entscheidet dein Gesundheitszustand zu diesem späteren Zeitpunkt über die Konditionen. Eine Anwartschaft kann dafür sorgen, dass dein heutiger Gesundheitszustand für den späteren Versicherungsschutz berücksichtigt wird. Ob und in welcher Form sie für dich sinnvoll ist, hängt von deinem Dienstherrn, deinem Alter und deiner Situation ab.

Sind meine Angehörigen über meine Heilfürsorge abgesichert?

Nein. Ein Heilfürsorgeanspruch gilt nur für dich selbst. Partner und Kinder werden über die Beihilfe abgesichert, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen – und die verbleibenden Kosten müssen zusätzlich abgedeckt werden.

Was ist, wenn ich bereits eine private Krankenversicherung oder eine Dienstunfähigkeitsabsicherung habe?

Dann wird das nicht ignoriert und auch nicht automatisch ersetzt. Wir schauen zuerst, was vorhanden ist und ob es zu deiner heutigen Situation passt. Verträge werden zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einem bestimmten Status geschlossen – beides kann sich seitdem verändert haben.

Was ändert sich, wenn ich zu einem anderen Dienstherrn wechsle?

Möglicherweise das gesamte System. Heilfürsorge und Beihilfe sind je nach Dienstherr unterschiedlich geregelt – ein Wechsel in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland kann also bedeuten, dass für dich ab dann andere Regeln gelten. Deine private Absicherung wandert grundsätzlich mit, sollte aber zur neuen Situation passen. Was konkret gilt, hängt vom aufnehmenden Dienstherrn ab.

Was passiert, wenn ich den Einsatzdienst nicht mehr ausüben kann?

Das hängt davon ab, wie dein Dienstherr deine Dienstfähigkeit beurteilt. In einzelnen Ländern gilt für den Einsatzdienst der Feuerwehr ein eigener Maßstab – wer ihm nicht mehr genügt, ist damit nicht automatisch allgemein dienstunfähig. Zunächst wird geprüft, ob eine andere Verwendung in Betracht kommt. Erst wenn das ausscheidet, wird nach allgemeinem Beamtenrecht beurteilt – und auch dort steht der Ruhestand am Ende, nicht am Anfang.