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FÜR REFERENDARE & LEHRER

Deine Laufbahn verändert sich.Was für dich sinnvoll ist, verändert sich mit.

Ob Referendariat, Probezeit oder Lebenszeit: Dein Status entscheidet mit darüber, was dein Dienstherr übernimmt und was du selbst regeln solltest. Wir gehen es einmal in Ruhe durch.

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Lehrkraft im Gespräch in einem hellen Klassenraum
DEINE LAUFBAHN

Vier Phasen. Vier unterschiedliche Ausgangslagen.

Diese Übersicht zeigt, wo du gerade stehst und was sich mit deinem Status verändert. Wie der Vorbereitungsdienst rechtlich ausgestaltet ist, unterscheidet sich dabei je nach Bundesland – in den meisten Ländern wirst du darin Beamtin oder Beamter auf Widerruf.

Studiumnoch kein Beamtenverhältnis

Einordnungvor dem Berufseinstieg

Was sich ändertnoch kein Beihilfeanspruch, noch keine Beamtenversorgung

Referendariatmeist Beamter auf Widerruf

Einordnungje nach Bundesland unterschiedlich

Was sich ändertBeihilfeanspruch entsteht, Versorgung noch im Aufbau

ProbezeitBeamter auf Probe

Einordnungje nach Bundesland unterschiedlich

Was sich ändertBeihilfe bleibt, versorgungsrechtliche Dienstzeit läuft

LebenszeitBeamter auf Lebenszeit

Einordnungdauerhaft

Was sich ändertBeihilfe und Versorgungsansprüche

DER SYSTEMWECHSEL

Mit dem Referendariat änderst dunicht nur den Arbeitgeber.

Mit dem Beamtenstatus funktionieren drei Dinge grundlegend anders als bei Angestellten. Die folgenden Abschnitte gehen bei jedem dieser Punkte in die Tiefe.

01

Deine Krankenversorgung

Beihilfe ersetzt den klassischen Arbeitgeberzuschuss.

02

Deine Absicherung bei Krankheit

Entscheidend wird deine Dienstfähigkeit.

03

Deine Altersversorgung

Deine Versorgung entwickelt sich über deine Dienstzeit.

KRANKENVERSORGUNG

Beihilfe und eigene Absicherung: So funktioniert deine Krankenversorgung.

Als Beamtin oder Beamter bist du nicht über einen Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse abgesichert. Dein Dienstherr beteiligt sich stattdessen an deinen Krankheitskosten – und zwar an den beihilfefähigen Aufwendungen. Was davon übrig bleibt, sicherst du selbst ab.

Deine beihilfefähigen Aufwendungen
verschiebt sich je nach Bundesland, Status und Familiensituation
Beihilfe deines Dienstherrn

Dein Dienstherr übernimmt einen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Bundesland, Status und Familiensituation.

Deine eigene Absicherung

Den verbleibenden Anteil deckst du selbst ab – in der Regel über einen darauf abgestimmten Tarif. Auch Leistungen außerhalb der Beihilfefähigkeit zählen hier hinein.

Schematische Darstellung ohne konkrete Prozentwerte – die tatsächliche Aufteilung hängt von deinem Einzelfall ab.

URSACHEN

Was führt überhaupt zu einer Dienstunfähigkeit?

Die medizinischen Ursachen einer längerfristigen Dienst- oder Berufsunfähigkeit hängen weder vom Beruf noch vom Beamtenstatus ab. Diese Verteilung gilt für dich genauso wie für alle anderen.

  • Nervenkrankheiten (inkl. psychische Erkrankungen)34,5%
  • Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates20,1%
  • Krebs und andere bösartige Geschwüre17,35%
  • Sonstige Erkrankungen13,45%
  • Unfälle7,6%
  • Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems7%

Was sich unterscheidet, ist nicht die Ursache – sondern was daraus folgt.

Quelle: MORGEN & MORGEN (allgemeine Statistik, nicht Beamten-spezifisch)

BEAMTENRECHTLICHE FOLGEN

Was passiert, wenn du deinen Dienst nicht mehr vollständig ausüben kannst?

Beamtenrechtlich gibt es kein einfaches Arbeitsfähig oder Nicht-arbeitsfähig. Dein Dienstherr beurteilt, in welchem Umfang du deinen Dienst noch ausüben kannst – und daraus ergeben sich drei Zustände mit unterschiedlichen Folgen. Dienstunfähigkeit ist deshalb nicht dasselbe wie die klassische Berufsunfähigkeit.

Umfang, in dem du deinen Dienst ausüben kannst
Voll dienstfähig

Du erfüllst deine Dienstpflichten im vollen Umfang.

Begrenzt dienstfähig

Kannst du deine Dienstpflichten noch zu mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen, wirst du in der Regel nicht in den Ruhestand versetzt. Stattdessen wird die Arbeitszeit herabgesetzt – die Bezüge verändern sich entsprechend.

Dienstunfähig

Erst wenn auch eine reduzierte Tätigkeit nicht mehr in Betracht kommt, folgt der Ruhestand. Die Beurteilung trifft dein Dienstherr im Einzelfall.

Dienstunfähigkeit verstehen →
VERSORGUNG

Deine Versorgung wächst mit deiner Dienstzeit.

Am Anfang deiner Laufbahn können Leistungen aus anderen Systemen kommen als später. Das ist kein Versäumnis, sondern Teil der Systematik – man sollte nur wissen, welcher Fall wann greift.

ReferendariatBeamter auf Widerruf
ProbezeitBeamter auf Probe
Versorgungsrechtliche Wartezeitfünf Jahre Dienstzeit
Weitere DienstzeitBeamter auf Lebenszeit

Bevor die Wartezeit erfüllt ist

Scheidest du vorher aus gesundheitlichen Gründen aus, greift in der Regel noch nicht die Beamtenversorgung. Stattdessen kann eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung relevant werden.

Wenn die Wartezeit erfüllt ist

Nach erfüllter Wartezeit können Ansprüche aus der Beamtenversorgung bestehen. Ihre Höhe entwickelt sich mit deinen anrechenbaren Dienstjahren.

Die Ausnahme: der Dienstunfall

Bei einem Dienstunfall gilt die Wartezeit als erfüllt. Die Ursache entscheidet also mit darüber, welches System greift – nicht allein die Dauer deiner Dienstzeit.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur, ob du abgesichert bist – sondern aus welchem System und in welcher Situation Leistungen entstehen.

Welche dieser Regeln für dich gerade relevant sind, hängt vor allem davon ab, wo du in deiner Laufbahn stehst.

Für meine Phase einordnen ↓

Vereinfachte Darstellung der Systematik. Status, Ursache und landesrechtliche Regelungen können im Einzelfall abweichen.

DEINE SITUATION

Was ist für dich jetzt relevant?

Wähle die Phase, in der du gerade stehst.

Studium
  1. 01Gesundheitszustand frühzeitig berücksichtigenGesundheitszustand und Eintrittsalter entscheiden mit, zu welchen Konditionen du später versichert wirst. Beides verändert sich mit den Jahren selten zu deinen Gunsten.
  2. 02Den Übergang ins Referendariat vorbereitenMit dem Vorbereitungsdienst wechselt deine Krankenversorgung das System. Diese Entscheidung steht dann an – nicht irgendwann später.
  3. 03Noch kein Beihilfeanspruch, noch keine BeamtenversorgungIm Studium gilt für dich das gleiche System wie für alle anderen. Beides entsteht erst mit dem Eintritt in den öffentlichen Dienst.
Referendariat
  1. 01Krankenversicherung entscheidenDein Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an deinen beihilfefähigen Aufwendungen. Den verbleibenden Anteil sicherst du selbst ab – wie, hängt von Bundesland und Familiensituation ab.
  2. 02Dienstunfähigkeit absichernFür Beamte zählt die Dienstunfähigkeit, nicht die allgemeine Berufsunfähigkeit. Eine Absicherung sollte deshalb eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten.
  3. 03Deinen Status verstehenIn den meisten Bundesländern bist du im Vorbereitungsdienst Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Was das versorgungsrechtlich bedeutet, unterscheidet sich deutlich von späteren Phasen.
Probezeit
  1. 01Bestehenden Schutz prüfenMit dem Statuswechsel verändert sich deine Ausgangslage. Bestehende Verträge sollten dazu passen – das prüft man einmal, statt es vorauszusetzen.
  2. 02Versorgungsrechtliche Dienstzeit läuftDeine Versorgung baut sich über die Dienstzeit auf. In dieser Phase entscheidet sich, ab wann Ansprüche aus der Beamtenversorgung entstehen.
  3. 03Statusveränderungen im Blick behaltenBundeslandwechsel, Teilzeit oder familiäre Veränderungen wirken sich auf Beihilfe und Versorgung aus – nicht dramatisch, aber spürbar.
Lebenszeit
  1. 01Versorgung langfristig einordnenWie hoch deine spätere Versorgung ausfällt, hängt unter anderem von deinen anrechenbaren Dienstjahren ab. Je früher du das kennst, desto ruhiger lässt es sich planen.
  2. 02Bestehende Absicherung regelmäßig prüfenVerträge, die vor Jahren gepasst haben, passen nicht automatisch heute noch. Besonders die Bedingungen zur Dienstunfähigkeit lohnen einen zweiten Blick.
  3. 03Familie und Lebenssituation berücksichtigenBeihilfe und Absicherung hängen auch an deiner familiären Situation. Ändert sie sich, ändert sich oft auch das, was sinnvoll ist.

Welche dieser Punkte gelten für deine Situation?

Im Beamten-Check ordnen wir deinen aktuellen Status ein und schauen, welche Themen für dich jetzt tatsächlich relevant sind.

Beamten-Check starten →
Marc Ullrich, dein Ansprechpartner für Beamtenabsicherung
Marc Ullrich · Münster

Wir schauen nicht zuerst auf Tarife. Wir schauen zuerst darauf, wo du stehst und was für dich überhaupt relevant ist.

DEIN NÄCHSTER SCHRITT

Du weißt jetzt, wovon es abhängt.Bleibt die Frage, was davon auf dich zutrifft.

Im Beamten-Check ordnen wir deine persönliche Situation ein und schauen gemeinsam, welche Themen für dich jetzt tatsächlich relevant sind.

Darauf schauen wir gemeinsam
  • 01Deine Situation einordnenStatus, Laufbahn und Ausgangslage
  • 02Die relevanten Themen sortierenKrankenversorgung, Dienstfähigkeit und Versorgung
  • 03Bestehendes einbeziehenvorhandene Verträge und Entscheidungen
  • 04Nächste Schritte festlegenwas jetzt dran ist und was warten kann
Beamten-Check starten →Unverbindlich · persönlich · digital
NOCH FRAGEN?

Was Referendare und Lehrer uns danach noch fragen.

Die Grundlagen stehen oben auf dieser Seite. Hier geht es um die Fragen, die danach übrig bleiben.

Was ist, wenn ich bereits eine private Krankenversicherung oder eine Dienstunfähigkeitsabsicherung habe?

Dann wird das nicht ignoriert und auch nicht automatisch ersetzt. Wir schauen zuerst, was vorhanden ist und ob es zu deiner heutigen Situation passt. Verträge werden zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einem bestimmten Status geschlossen – beides kann sich seitdem verändert haben.

Muss ich mich schon im Referendariat um alle Themen kümmern?

Nein, nicht alles gleichzeitig. Entscheidend ist zunächst zu verstehen, welche Themen durch deinen aktuellen Status überhaupt relevant werden. Vieles andere kann danach folgen. Genau dafür ist der Beamten-Check da: um zu priorisieren, nicht um alles auf einmal zu klären.

Was passiert mit meiner Absicherung beim Wechsel vom Referendariat in die Probezeit?

Mit dem Statuswechsel verändert sich deine beamtenrechtliche Ausgangslage. Bestehende Absicherungen verschwinden dadurch nicht automatisch. Sinnvoll ist aber zu prüfen, ob sie weiterhin zur neuen Situation passen. Was im Detail gilt, hängt auch von deinem Dienstherrn und deinem Bundesland ab.

Was verändert sich, wenn ich das Bundesland wechsle?

Ein Wechsel kann Auswirkungen auf die Beihilfe und auf beamtenrechtliche Rahmenbedingungen haben. Welche genau, hängt vom aufnehmenden Bundesland und von deinem Status ab. Deine bestehende Absicherung sollte deshalb im Zusammenhang mit der neuen Situation betrachtet werden.

Ist der Beamten-Check auch sinnvoll, wenn ich schon beraten wurde?

Ja, wenn du deine Situation noch einmal strukturiert einordnen möchtest. Eine bereits erfolgte Beratung oder vorhandene Verträge sind kein Hindernis – sie gehören zur Ausgangslage dazu. Und wenn dabei herauskommt, dass bei dir aktuell nichts verändert werden muss, ist das ein völlig legitimes Ergebnis.