Heilfürsorge ist kein Dauerzustand.Und sie gilt nicht für alle.
Ob für dich Heilfürsorge oder Beihilfe gilt, hängt von deinem Dienstherrn ab. Spätestens mit dem Ende des aktiven Dienstes ändert sich das System – für alle. Wir gehen durch, was das für dich bedeutet.
Unverbindlich · persönlich · digitalVier Phasen. Vier unterschiedliche Ausgangslagen.
Diese Übersicht zeigt, wo du gerade stehst und was sich mit deinem Status verändert. Was dabei für dich gilt, hängt auch davon ab, wer dein Dienstherr ist.
Einordnungvor dem Berufseinstieg
Was sich ändertnoch kein Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe, noch keine Beamtenversorgung
EinordnungVorbereitungsdienst, je nach Laufbahn und Dienstherr unterschiedlich
Was sich ändertdie Krankenversorgung durch den Dienstherrn beginnt – welches System, hängt vom Dienstherrn ab
Einordnungschließt sich an die bestandene Laufbahnprüfung an
Was sich ändertversorgungsrechtliche Dienstzeit läuft; bei manchen Dienstherren wechselt hier das Krankenversorgungssystem
Einordnungdauerhaft bis zur besonderen Altersgrenze
Was sich ändertVersorgungsansprüche bauen sich auf; die Altersgrenze liegt unter der allgemeinen Regelaltersgrenze
Im Polizeidienst gelten für dichandere Regeln als für Angestellte.
Drei Dinge funktionieren grundlegend anders. Die folgenden Abschnitte gehen bei jedem dieser Punkte in die Tiefe.
Deine Krankenversorgung
Ob Heilfürsorge oder Beihilfe gilt, hängt von deinem Dienstherrn ab.
Deine Dienstfähigkeit
Für den Polizeivollzugsdienst gilt ein eigener gesundheitlicher Maßstab.
Deine Versorgung
Sie hängt von Status, Dienstzeit und Ursache ab.
Welches System für dich gilt — und wie lange.
Als Polizeivollzugsbeamter bist du nicht über einen Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse abgesichert. Stattdessen gilt entweder Heilfürsorge oder Beihilfe. Welches System das ist, entscheidet dein Dienstherr – und spätestens mit dem Ende des aktiven Dienstes ändert sich das System.
Dein Dienstherr trägt die notwendigen Behandlungskosten als Sachleistung.
Dein Dienstherr übernimmt einen Anteil deiner beihilfefähigen Aufwendungen. Den Rest sicherst du selbst ab.
Nach dem aktiven Dienst gilt für alle dasselbe: Beihilfe, und die verbleibenden Kosten sicherst du privat ab.
Vereinfachte Darstellung der Systematik. Was konkret für dich gilt, hängt von deinem Dienstherrn und deinem Status ab.
Was führt überhaupt zu einer Dienstunfähigkeit?
Die medizinischen Ursachen einer längerfristigen Dienst- oder Berufsunfähigkeit hängen weder vom Beruf noch vom Beamtenstatus ab. Diese Verteilung gilt für dich genauso wie für alle anderen.
- Nervenkrankheiten (inkl. psychische Erkrankungen)34,5%
- Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates20,1%
- Krebs und andere bösartige Geschwüre17,35%
- Sonstige Erkrankungen13,45%
- Unfälle7,6%
- Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems7%
Was sich unterscheidet, ist nicht die Ursache — sondern der Maßstab, an dem deine Dienstfähigkeit gemessen wird.
Quelle: MORGEN & MORGEN (allgemeine Statistik, nicht Beamten-spezifisch)
Polizeidienstunfähig heißt nicht:raus aus dem Dienst.
Für den Polizeivollzugsdienst gilt ein eigener gesundheitlicher Maßstab. Wer ihm nicht mehr genügt, gilt als polizeidienstunfähig – auch wenn er sonst noch dienstfähig sein kann. Was daraus folgt, entscheidet sich in mehreren Schritten.
- 01
Der besondere Maßstab
Der Polizeivollzugsdienst stellt besondere gesundheitliche Anforderungen. Polizeidienstunfähig ist, wer ihnen nicht mehr genügt und die volle Verwendungsfähigkeit voraussichtlich nicht innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt.
- 02
Weiterverwendung im Polizeidienst
Zuerst wird geprüft, ob eine Verwendung im Polizeivollzugsdienst möglich ist, die die volle Polizeidienstfähigkeit nicht verlangt.
- 03
Weiterverwendung außerhalb
Kommt das nicht in Betracht, wird ein Amt in einer anderen Laufbahn geprüft – gegebenenfalls verbunden mit einem Laufbahnwechsel.
Die Polizeizulage ist an vollzugspolizeilich geprägte Verwendungen geknüpft und entfällt bei einem Wechsel – auch ohne Dienstunfähigkeit.
- 04
Allgemeine Dienstfähigkeit
Erst wenn keine Weiterverwendung möglich ist, wird nach allgemeinem Beamtenrecht beurteilt. Hier gibt es drei Abstufungen.
Umfang, in dem du deinen Dienst ausüben kannstVoll dienstfähigDu erfüllst deine Dienstpflichten im vollen Umfang.
Begrenzt dienstfähigKannst du die Dienstpflichten noch zu mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen, wird in der Regel von der Versetzung in den Ruhestand abgesehen. Die Arbeitszeit wird herabgesetzt, die Bezüge verändern sich entsprechend.
DienstunfähigErst wenn auch das nicht mehr möglich ist, kommt der Ruhestand in Betracht.
- 05
Erst am Ende steht der Ruhestand
Die Beurteilung trifft dein Dienstherr im Einzelfall. Bis dahin gilt der gesetzliche Grundsatz: Weiterverwendung vor Versorgung.
Deine Versorgung wächst mit deiner Dienstzeit.
Am Anfang deiner Laufbahn können Leistungen aus anderen Systemen kommen als später. Das ist kein Versäumnis, sondern Teil der Systematik – man sollte nur wissen, welcher Fall wann greift.
Bevor die Wartezeit erfüllt ist
Scheidest du vorher aus gesundheitlichen Gründen aus, greift in der Regel noch nicht die Beamtenversorgung. Stattdessen kann eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung relevant werden.
Wenn die Wartezeit erfüllt ist
Nach erfüllter Wartezeit können Ansprüche aus der Beamtenversorgung bestehen. Ihre Höhe entwickelt sich mit deinen anrechenbaren Dienstjahren.
Die Ausnahme: der Dienstunfall
Bei einem Dienstunfall gilt die Wartezeit als erfüllt. Die Ursache entscheidet also mit darüber, welches System greift – nicht allein die Dauer deiner Dienstzeit.
Deine Altersgrenze liegt früher
Für den Polizeivollzugsdienst gilt eine besondere Altersgrenze deutlich unter der allgemeinen Regelaltersgrenze. Wo genau sie liegt, hängt von deinem Dienstherrn und deiner Laufbahn ab. Für die Planung heißt das vor allem eines: Der Ruhestand kommt früher, als viele annehmen.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur, ob du abgesichert bist – sondern aus welchem System und in welcher Situation Leistungen entstehen.
Welche dieser Regeln für dich gerade relevant sind, hängt vor allem davon ab, wo du in deiner Laufbahn stehst.
Für meine Phase einordnen ↓Vereinfachte Darstellung der Systematik. Status, Ursache und die Regelungen deines Dienstherrn können im Einzelfall abweichen.
Was ist für dich jetzt relevant?
Wähle die Phase, in der du gerade stehst.
- 01Klären, welches System für dich giltHeilfürsorge oder Beihilfe hängt von deinem Dienstherrn ab. Davon hängt ab, was du zusätzlich brauchst – und was nicht.
- 02Anwartschaft prüfenSie sichert deinen heutigen Gesundheitszustand für den Zeitpunkt, an dem die Heilfürsorge endet. Dieser Zeitpunkt kommt in jedem Fall.
- 03Verstehen, wie Dienstfähigkeit beurteilt wirdFür den Polizeivollzugsdienst gilt ein eigener Maßstab. Eine Absicherung sollte dazu passen.
- 01Prüfen, ob sich dein System geändert hatBei manchen Dienstherren endet die Heilfürsorge mit der Ausbildung. Dann gilt ab jetzt Beihilfe.
- 02Bestehende Absicherung an den Status anpassenVerträge, die im Vorbereitungsdienst geschlossen wurden, passen nicht automatisch zur neuen Situation.
- 03Versorgungsrechtliche Dienstzeit läuftDeine Ausgangslage baut sich auf. In dieser Phase entscheidet sich, ab wann Ansprüche aus der Beamtenversorgung entstehen.
- 01Absicherung regelmäßig prüfenBesonders die Bedingungen zur Dienstunfähigkeit lohnen einen zweiten Blick, wenn sich Verwendung oder Lebenssituation verändert haben.
- 02Angehörige einbeziehenEin Heilfürsorgeanspruch gilt nur für dich. Partner und Kinder werden über ein anderes System abgesichert.
- 03Versorgung langfristig einordnenAuch mit Blick auf die besondere Altersgrenze – sie liegt unter der allgemeinen Regelaltersgrenze.
- 01Den Systemwechsel vorbereitenMit dem Ende des aktiven Dienstes endet die Heilfürsorge. Danach gilt Beihilfe mit eigener Restkostenabsicherung.
- 02Restkostenabsicherung klärenOhne Anwartschaft entscheidet der dann aktuelle Gesundheitszustand über deine Konditionen.
- 03Zeitpunkt und Versorgung einordnenWann der Ruhestand beginnt und was dann zur Verfügung steht, lässt sich vorher durchrechnen.
Welche dieser Punkte gelten für deine Situation?
Im Beamten-Check ordnen wir deinen aktuellen Status ein und schauen, welche Themen für dich jetzt tatsächlich relevant sind.
Beamten-Check starten →Wir schauen nicht zuerst auf Tarife. Wir schauen zuerst darauf, wo du stehst und was für dich überhaupt relevant ist.
Du weißt jetzt, wovon es abhängt.Bleibt die Frage, was davon auf dich zutrifft.
Im Beamten-Check ordnen wir deine persönliche Situation ein und schauen gemeinsam, welche Themen für dich jetzt tatsächlich relevant sind.
- 01Deine Situation einordnenStatus, Laufbahn und Ausgangslage
- 02Die relevanten Themen sortierenHeilfürsorge oder Beihilfe, Dienstfähigkeit und Versorgung
- 03Bestehendes einbeziehenvorhandene Verträge und Entscheidungen
- 04Nächste Schritte festlegenwas jetzt dran ist und was warten kann
Was Polizeibeamte uns danach noch fragen.
Die Grundlagen stehen oben auf dieser Seite. Hier geht es um die Fragen, die danach übrig bleiben.
Gerade dann ist sie ein Thema. Die Heilfürsorge endet mit dem aktiven Dienst – und danach brauchst du eine private Absicherung der Restkosten. Ohne Anwartschaft entscheidet dein Gesundheitszustand zu diesem späteren Zeitpunkt über die Konditionen. Eine Anwartschaft hält die heutigen fest. Ob und in welcher Form sie für dich sinnvoll ist, hängt von deinem Dienstherrn, deinem Alter und deiner Situation ab.
Nein. Ein Heilfürsorgeanspruch gilt nur für dich selbst. Partner und Kinder werden über die Beihilfe abgesichert, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen – und die verbleibenden Kosten müssen zusätzlich abgedeckt werden. Das wird häufig übersehen, weil die eigene Versorgung im aktiven Dienst gut geregelt ist.
Dann wird das nicht ignoriert und auch nicht automatisch ersetzt. Wir schauen zuerst, was vorhanden ist und ob es zu deiner heutigen Situation passt. Verträge werden zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einem bestimmten Status geschlossen – beides kann sich seitdem verändert haben.
Möglicherweise das gesamte System. Heilfürsorge und Beihilfe sind je nach Dienstherr unterschiedlich geregelt – ein Wechsel kann also bedeuten, dass für dich ab dann andere Regeln gelten. Deine private Absicherung wandert grundsätzlich mit, sollte aber zur neuen Situation passen. Was konkret gilt, hängt vom aufnehmenden Dienstherrn ab.
Dann wird zunächst geprüft, ob eine andere Verwendung möglich ist – erst im Polizeivollzugsdienst, dann gegebenenfalls in einer anderen Laufbahn. Für dich ändert sich dabei nicht nur die Tätigkeit: Die Polizeizulage ist an vollzugspolizeiliche Verwendungen geknüpft und entfällt bei einem Wechsel. Das wirkt sich auf dein laufendes Einkommen aus, auch ohne dass eine Dienstunfähigkeit vorliegt.
Nein. Der gesetzliche Grundsatz lautet: Weiterverwendung vor Versorgung. Zuerst wird geprüft, ob du im Polizeivollzugsdienst auf einem anderen Dienstposten eingesetzt werden kannst, dann ob ein Amt in einer anderen Laufbahn in Betracht kommt. Erst wenn beides ausscheidet, wird nach allgemeinem Beamtenrecht beurteilt – und auch dort steht die Zurruhesetzung am Ende, nicht am Anfang.